Sie haben Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.
Diese beinhaltet ab dem 20. Geburtstag eine
ausführliche gynäkologische Anamnese und Untersuchung sowie einen PAP-Abstrich.
Bis zum 25. Geburtstag ist zusätzlich ein Chlamydienscreening (Urin) möglich.
Ab dem 30. Geburtstag wird die Vorsorge ergänzt durch die Tastuntersuchung der Brust sowie die Anleitung zur Selbstuntersuchung.
Ab dem 50.Geburtstag ist ein jährlicher (ab 55 zweijährlicher) Stuhltest im Rahmen der Darmkrebsvorsorge möglich.
Ab dem 55. Geburtstag kann alternativ zum Stuhltest auch eine Koloskopie (Darmspiegelung) erfolgen.
Seit 01.01.2020 hat sich die Gebärmutterhalskrebsvorsorge geändert.
Für Patientinnen von 20 bis 35 Jahren ist weiterhin ein jährlicher PAP-Abstrich vorgesehen.
Ab 35 Jahren wird ein PAP-Abstrich und HPV Test (Ko-Testung) durchgeführt. Die HPV-Test dient dem Nachweis Humaner Papilloma Viren (HPV) die als Hauptrisikofaktor für Gebärmutterhalskrebs gelten.
Falls die Ko-Testung unauffällig ist, ist ein erneuter Abstrich inklusive HPV Test entsprechend Früherkennungsrichtlinie erst 3 Jahre später wieder erforderlich.
Der Anspruch auf die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung besteht für Patientinnen jeglichen Alters trotzdem weiter!
Zusätzlich zu den Vorsorgeleistungen, welche Ihnen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Regelleistungen zustehen, können ggf. weitere Verfahren sinnvoll sein.
Gerne beraten wir Sie, ob diese für Sie in Frage kommen und über die dabei entstehenden Kosten.
- Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens
- Chlamydienschnelltest
- PAP Abstrich außerhalb des Vorsorgeintervalls
- Thin-Prep-Abstrich (verbesserter Pap-Abstrich)
- Hormonanalysen (z.b. Wechseljahre)
- Individuelle Labortestung (z.B. Vitamin D)
- Naturheilverfahren
Kontakt:
Telefon: 08141 - 333 31
Fax: 08141 - 333 32